Notarielle Urkunden

Für einige Rechtsgeschäfte mit weitreichenden persönlichen und/oder wirtschaftlichen Folgen (z.B. Immobilienkauf, Ehevertrag) ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend gesetzlich vorgeschrieben. In diesen Fällen erachtet der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars zum Schutz der Beteiligten für unbedingt geboten.

Notarielle Urkunden sind amtliche Urkunden, denen gerade aufgrund der Mitwirkung eines Notars besonders viel Vertrauen entgegen gebracht wird. Der Notar muss präzise den Willen der Beteiligten erforschen und diesen sodann in der Niederschrift abbilden.

Notarielle Urkunden haben einen hohen Beweiswert, der mitunter daraus resultiert, dass der Notar gewissenhaft die Identität der beteiligten Personen zu prüfen hat. Zudem verbleibt die Urschrift der notariellen Urkunde grundsätzlich in der Verwahrung des Notars, der diese lediglich in Ausnahmefällen herausgeben darf (z.B. bei Testamenten, die in besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht zu bringen sind). Zur Vermeidung nachträglicher Änderungen werden aus mehreren Seiten bestehende notarielle Urkunden mit einer Schnur und dem Prägesiegel des Notars verbunden.

Eine weitere Besonderheit notarieller Urkunden ist, dass sie selbst Grundlage der Zwangsvollstreckung sein können.